WAZ-Fulda

Werksarztzentrum Fulda e.V.

Mitglieder  /  Beiträge

Vereinsmitglieder
können alle Betriebe durch formlosen Antrag werden.
 
Der Verein
ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Fulda eingetragen (55 VR 684)
 
Die Satzung
regelt u.a. Rechte und Pflichten der  Mitglieder, benennt die Organe und bestimmt deren Zuständigkeit, z.B. Wahl des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung, die Genehmigung der Jahresrechnung, des Haushaltsplanes und die Höhe der Umlagen.
 
Die Beiträge
werden vor Jahresbeginn als vorläufiger Satz pro Soll-Einsatzstunde in der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes festgelegt. Nach Jahresende und Vorlage der Umlagenrechnung bestimmt die Mitgliederversammlung über die Verwendung eines eventuellen Überschusses oder den Ausgleich eines Verlustes und damit den endgültigen Jahresbeitrag.