Zur Ermittlung der Einsatzstunden gibt die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft Richtlinien heraus, die für die ihr angeschlossenen Betriebe verbindlich sind. Sie sind Teil der Unfallverhütungsvorschriften (BGV).
Die Vorschriften für die Bestellung von Betriebsärzten sind in der BGV A 2 enthalten.
In einem Tabellenteil dieser Vorschriften sind Schlüsselzahlen genannt, mit denen die betriebsärztlichen Einsatzstunden errechnet werden. Bei verschiedenen Berufsgenossenschaften sind zudem Grundbetreuungszeiten pro Betrieb hinzuzurechnen.
Lesen Sie deshalb sorgfältig die Einsatzzeitenvorgaben Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft. In den Erläuterungen finden Sie häufig auch Berechnungsbeispiele. Im Zweifel sprechen Sie uns an.